Erwägungsgrund 2 32020D1487BESCHLUSS (EU) 2020/1487 DES RATES vom 6. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss eine Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen (im Folgenden „Protokoll 31“) beschließen.
Erwägungsgrund 2 32020D1488BESCHLUSS (EU) 2020/1488 DES RATES vom 6. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss eine Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen (im Folgenden „Protokoll 31“) beschließen.
Erwägungsgrund 2 32020D1486BESCHLUSS (EU) 2020/1486 DES RATES vom 6. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss Änderungen des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen (im Folgenden „Protokoll 31“) beschließen.
Erwägungsgrund 2 32020D1430BESCHLUSS (EU) 2020/1430 DES RATES vom 6. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss Änderungen des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen (im Folgenden „Protokoll 31“) beschließen.
Erwägungsgrund 2 32016D0783BESCHLUSS (EU) 2016/783 DES RATES vom 12. Mai 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Haushaltslinie 12 02 01)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen (im Folgenden „Protokoll 31“)…
Erwägungsgrund 2 32016D0784BESCHLUSS (EU) 2016/784 DES RATES vom 12. Mai 2016 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Haushaltslinie 04 03 01 03)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen (im Folgenden „Protokoll 31“)…