Erwägungsgrund 5 32020D1493BESCHLUSS (EU) 2020/1493 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge I und II des Abkommens und die Annahme technischer Verknüpfungsstandards zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei seiner im Jahr 2020 stattfindenden dritten Sitzung soll der Gemeinsame Ausschuss die erarbeiteten technischen Verknüpfungsstandards annehmen.
Erwägungsgrund 3 32021D0624BESCHLUSS (EU) 2021/624 DES RATES vom 12. April 2021 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf Änderungen der Anlagen I und III dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Anfang 2021 soll der Gemischte Ausschuss einen Beschluss zur Änderung der Anlagen I und III zum Übereinkommen annehmen.
Erwägungsgrund 3 32014D0305BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juli 2013 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/305/EU)
Es müssen Verfahrensregelungen für die Beteiligung der Union an dem durch die Vereinbarung eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss festgelegt werden.
Erwägungsgrund 3 32020D2140BESCHLUSS (EU) 2020/2140 DES RATES vom 15. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss, der mit dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 22 Absatz 3 des Abkommens gibt sich der Gemeinsame Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32020D2141BESCHLUSS (EU) 2020/2141 DES RATES vom 15. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss, der mit dem Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 22 Absatz 3 des Abkommens gibt sich der Gemeinsame Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32020D1113BESCHLUSS (EU) 2020/1113 DES RATES vom 20. Juli 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des WPA-Ausschusses zu vertreten ist
Der WPA-Ausschuss wird voraussichtlich im Jahr 2020 einen Beschluss über seine Geschäftsordnung annehmen.