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Um die Attraktivität des TIR-Übereinkommens sowohl für die Wirtschaftsbeteiligten als auch für die Zollbehörden zu erhöhen, ist es notwendig, durch eine neue Erläuterung zu Artikel 49 des TIR-Übereinkommens den Vertragsparteien zu ermöglichen, ordnungsgemäß zugelassenen Personen weitergehende Erleichterungen bei der Anwendung des TIR-Übereinkommens zu gewähren.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen des TIR-Übereinkommens wird eine Definition der internationalen Organisation eingeführt und ihr Zulassungsverfahren…
Seit 1975 ist das TIR-Übereinkommen mehrmals nach dem Verfahren seiner Artikel 59 und 60 geändert worden. Das Ziel dieser Änderungen, die in verschiedenen…
Um die Modernisierung des TIR-Systems zu beschleunigen, ist es notwendig, die verbindliche elektronische Übermittlung von Daten durch die zuständigen Behörden…
Um der zuvor angenommenen Änderung des Artikels 18 des TIR-Übereinkommens Rechnung zu tragen, durch die die Gesamtzahl der Zollstellen, die an einem…
Nach ausführlichen Beratungen im Oktober 2011 hat die Arbeitsgruppe für verkehrsrelevante Zollfragen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa…
Die Union unterstützt die neue Anlage 11 des TIR‐Übereinkommens und die erforderlichen Änderungen des Wortlautes des TIR‐Übereinkommens, da diese mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.