Erwägungsgrund 7 32015D2176BESCHLUSS (EU) 2015/2176 DES RATES vom 23. November 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und auf der Plenartagung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) bezüglich der Annahme eines Standards über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe zu vertreten ist
Die Union ist weder Mitglied der ZKR noch des CESNI. Daher muss der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den Standpunkt der Union bezüglich des Standards in…
Erwägungsgrund 8 32018D1697BESCHLUSS (EU) 2018/1697 DES RATES vom 6. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Verabschiedung von Standards im Bereich der technischen Vorschriften für Binnenschiffe zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist weder Mitglied der ZKR noch des CESNI. Daher ist es erforderlich, dass der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigt, den Standpunkt der Union in Bezug…
Erwägungsgrund 8 32019D1608BESCHLUSS (EU) 2019/1608 DES RATES vom 16. September 2019 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) für die Verabschiedung von Mustern im Bereich der Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt
Der Standpunkt der Union sollte von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder des CESNI und der ZKR sind, gemeinsam vorgetragen werden —
Erwägungsgrund 9 32018D1663BESCHLUSS (EU) 2018/1663 DES RATES vom 6. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in Bezug auf die Verabschiedung von Europäischen Standards für Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt
Der Standpunkt der Union sollte einvernehmlich von den Mitgliedstaaten der Union vorgetragen werden, die Mitglieder des CESNI und der ZKR sind —
Erwägungsgrund 8 32017D1192BESCHLUSS (EU) 2017/1192 DES RATES vom 26. Juni 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und auf der Plenartagung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zu der Annahme von Standards über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe zu vertreten ist
Die Union ist weder Mitglied der ZKR noch des CESNI. Daher ist es erforderlich, dass der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigt, den Standpunkt der Union zu der…
Erwägungsgrund 6 32020D1580BESCHLUSS (EU) 2020/1580 DES RATES vom 23. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/721 zwecks Aufnahme des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union auf der 75. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und der 102. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zu der Billigung eines MSC-MEPC.5/Rundschreibens über eine Mustervereinbarung für die Ermächtigung anerkannter Organisationen zum Tätigwerden für die Verwaltung zu vertreten ist
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei der betreffenden Übereinkommen oder Codes. Der Rat sollte daher die Mitgliedstaaten ermächtigen, den…