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Gemäß dem AEUV hat die Union wirtschafts- und beschäftigungspolitische Koordinierungsinstrumente entwickelt und eingeführt. Als Teile dieser Instrumente bilden die im Anhang des vorliegenden Beschlusses festgelegten Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (im Folgenden „Leitlinien“) zusammen mit den in der Empfehlung (EU) 2015/1184 des Rates genannten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union die integrierten Leitlinien. Sie sollen als Richtschnur für die Umsetzung der Politik in den Mitgliedstaaten und in der Union dienen und spiegeln die gegenseitige Abhängigkeit der Mitgliedstaaten wider. Die entsprechenden koordinierten Strategien und Reformen auf europäischer und nationaler Ebene sollen zusammen einen angemessenen Mix aus nachhaltigen wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen ergeben, der positive Ausstrahlungseffekte entfalten sollte.
Gemäß dem AEUV hat die Union wirtschafts- und beschäftigungspolitische Koordinierungsinstrumente entwickelt und eingeführt. Als Teile diese Instrumente bilden…
Im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die Union fiskalpolitische, makroökonomische und strukturelle…
Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die Union fiskalpolitische, makroökonomische und strukturpolitische…
Die integrierten Leitlinien zu Europa 2020 stehen im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. und 18. März 2016 und mit dem…
Nach den Artikeln 120 und 121 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik so…
Gemäß den Artikeln 120 und 121 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik so…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.