Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die restriktiven Maßnahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 3 Absätze 3 und 4 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 gelten bis zum 31. Oktober 2020. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2021 verlängert werden.
Die in Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absätze 3 und 4 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 genannten restriktiven Maßnahmen gelten bis zum 31. Oktober 2019. Nach…
Die in Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absätze 3 und 4 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 genannten restriktiven Maßnahmen gelten bis zum 31. Oktober 2018. Nach…
Die in Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absätze 3 und 4 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 genannten restriktiven Maßnahmen gelten bis zum 23. September 2017.…
Der Beschluss (GASP) 2019/1720 gilt bis zum 15. Oktober 2020. Nach einer Überprüfung des Beschlusses sollten die darin vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis…
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2020 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2021 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.