Erwägungsgrund 1 32020D1599Gemäß Artikel 15 Absatz 6 des Protokolls gibt sich die gemischte beratende Arbeitsgruppe (im Folgenden „Arbeitsgruppe“) in gegenseitigem Einvernehmen eine…
Art. 9 32022D0589BESCHLUSS (EU) 2022/589 DER KOMMISSION vom 6. April 2022 über die Zusammensetzung und die operativen Bestimmungen für die Einrichtung der Koordinierungsgruppe „Energiearmut und schutzbedürftige Verbraucher“ der Kommission
Die Gruppe gibt sich auf Vorschlag und im Einvernehmen mit der Kommission mit einfacher Mehrheit ihrer Mitglieder und im Einklang mit den horizontalen…
Art. 7 Abs. 4 32009D0705BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. September 2009 zur Einsetzung einer Europäischen beratenden Verbrauchergruppe (2009/705/EG)
Die Gruppe gibt sich auf Vorschlag der Kommission eine Geschäftsordnung.
Art. 4 Abs. 6 32006D0355BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Mai 2006 zur Einsetzung einer Expertengruppe „Kundenmobilität bei Bankkonten“ (2006/355/EG)
Die Gruppe gibt sich auf der Grundlage der von der Kommission angenommenen Standardgeschäftsordnung eine Geschäftsordnung .
Erwägungsgrund 3 32018D1714BESCHLUSS (EU) 2018/1714 DES RATES vom 6. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung und die Annahme des Mandats seiner Unterausschüsse und Arbeitsgruppen zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 56 Absatz 4 des Abkommens hat sich der Gemeinsame Ausschuss eine Geschäftsordnung zu geben —
Erwägungsgrund 3 32015D1860BESCHLUSS (EU) 2015/1860 DES RATES vom 13. Oktober 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien zur Erleichterung der Visaerteilung eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Artikel 12 Absatz 4 des Abkommens sieht vor, dass sich der Ausschuss eine Geschäftsordnung gibt.