Erwägungsgrund 2 32019D1028BESCHLUSS (EU) 2019/1028 DES RATES vom 14. Juni 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrats im Hinblick auf Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl zu vertretenden Standpunkt
Das Übereinkommen wurde am 17. Mai 2019 durch den Beschluss (EU) 2019/848 des Rates geschlossen.
Erwägungsgrund 2 32019D1017BESCHLUSS (EU) 2019/1017 DES RATES vom 14. Juni 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (IOR) in Bezug auf die Bedingungen für den Beitritt der Regierung Georgiens zum Internationalen Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Das Übereinkommen wurde am 17. Mai 2019 mit dem Beschluss (EU) 2019/848 des Rates geschlossen.
Erwägungsgrund 2 32019D1987BESCHLUSS (EU) 2019/1987 DES RATES vom 25. November 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrats im Hinblick auf Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl zu vertretenden Standpunkt
Das Übereinkommen wurde am 17. Mai 2019 durch den Beschluss (EU) 2019/848 des Rates geschlossen.
Erwägungsgrund 2 32020D0964BESCHLUSS (EU) 2020/964 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrats im Hinblick auf Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl zu vertretenden Standpunkt
Das Übereinkommen wurde am 17. Mai 2019 im Namen der Union durch Beschluss (EU) 2019/848 des Rates geschlossen.
Erwägungsgrund 2 32021D1054BESCHLUSS (EU) 2021/1054 DES RATES vom 21. Juni 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrats im Hinblick auf Vermarktungsnormen für Olivenöl und Oliventresteröl sowie das Analyseverfahren zur Bestimmung von Stigmastadienen in pflanzlichen Ölen zu vertretenden Standpunkt
Das Übereinkommen wurde am 17. Mai 2019 im Namen der Union durch den Beschluss (EU) 2019/848 des Rates geschlossen.
Erwägungsgrund 2 32019D1578BESCHLUSS (EU) 2019/1578 DES RATES vom 20. September 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“, der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzt wurde, zu der in Artikel 13.15 genannten Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkts
Das Abkommen wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2015/2169 des Rates geschlossen und trat am 13. Dezember 2015 in Kraft.