Art. 2 32018D1616BESCHLUSS (EU) 2018/1616 DER KOMMISSION vom 18. Mai 2018 über die Maßnahme SA.12594 (C13a/2003) (ex NN/2002), die Frankreich zugunsten von Orange (France Télécom) durchgeführt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 2882) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
Art. 4 32017D2116BESCHLUSS (EU) 2017/2116 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2017 über die Beihilfe SA.38398 (2016/C, ex 2015/E), die Frankreich durchgeführt hat — Besteuerung von Häfen in Frankreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5176) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
Art. 4 32015D0667BESCHLUSS (EU) 2015/667 DER KOMMISSION vom 4. Februar 2015 über die staatliche Beihilfe SA.14551 (2013/C) Frankreichs nach Änderung der Beihilfekriterien für die Zeitcharterern im Rahmen der Tonnagesteuerregelung gewährten Beihilfen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 434) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
Art. 6 32015D1227BESCHLUSS (EU) 2015/1227 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2014 über die von Frankreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.22614 (C 53/07) zugunsten der Industrie- und Handelskammer Pau-Béarn, von Ryanair, Airport Marketing Services und Transavia (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5085) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
Art. 4 32017D1021BESCHLUSS (EU) 2017/1021 DER KOMMISSION vom 10. Januar 2017 über die staatliche Beihilfe SA.44727 2016/C (ex 2016/N), die Frankreich der Areva-Gruppe zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 9029) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.