Erwägungsgrund 8 32019D1918BESCHLUSS (EU) 2019/1918 DES RATES vom 8. November 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2019 ausläuft
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet…
Erwägungsgrund 9 32015D1497BESCHLUSS (EU) 2015/1497 DES RATES vom 20. April 2015 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Kommission über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT) betreffend die Mitgliedschaft der Union in der erweiterten Kommission des Übereinkommens über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte daher unterzeichnet und vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 4 32020D1026BESCHLUSS (EU) 2020/1026 DES RATES vom 24. April 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt
Das Abkommen sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 3 32013D0100BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2012 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2013/100/EU)
Das Abkommen sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0035BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2012 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2014/35/EU)
Das Abkommen sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der zu seinem Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 4 32012D0106BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation über den Handel mit Teilen und Komponenten von Kraftfahrzeugen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation (2012/106/EU)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden. Es sollte bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —