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Angesichts des derzeitigen Gesundheitsumfelds aufgrund der COVID-19-Pandemie ist festzustellen, dass die Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss des neuen Abkommens und des neuen Protokolls nicht rechtzeitig beendet sein werden, und daher eine Unterbrechung der Fischereitätigkeiten trotz der ersten Verlängerung des Protokolls nicht vermieden werden kann. In diesem Zusammenhang ermächtigte der Rat die Kommission am 26. Juni 2020, eine weitere Verlängerung des Protokolls um höchstens ein Jahr auszuhandeln.
Um eine lange Unterbrechung der Fischereitätigkeiten zu vermeiden hat der Rat die Kommission ebenfalls ermächtigt, eine auf höchstens ein Jahr begrenzte…
Nach jedem dieser Artikel kann ein Mitgliedstaat eine weitere Verlängerung der darin vorgesehenen Fristverlängerung beantragen, wenn er der Auffassung ist, dass…
Einige Mitgliedstaaten, die am 1. August 2020 davon ausgingen, dass die Erneuerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen und der Abschluss…
Wenn die Kommission in ihrem in Artikel 14 genannten Bericht zu dem Schluss kommt, dass die durch den COVID‐19‐Ausbruch verursachte gravierende wirtschaftliche…
Angesichts der erheblichen Auswirkungen der wirtschaftlichen Störung infolge der COVID-19-Pandemie auf den Haushalt, das Personal und die Arbeitsweise der…
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass der Abschluss der ärztlichen Untersuchungen aufgrund von Maßnahmen, die er ergriffen hat, um die COVID-19-Ausbreitung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.