Erwägungsgrund 6 32018D1195BESCHLUSS (EU) 2018/1195 DES RATES vom 16. Juli 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen) (Text von Bedeutung für den EWR)
Um übermäßige Verzögerungen zu vermeiden und analog zu den Vorschriften des Interbus-Übereinkommens sieht das Protokoll für diejenigen Vertragsparteien, die es…
Erwägungsgrund 6 32019D2025BESCHLUSS (EU) 2019/2025 DES RATES vom 18. November 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung der Internationalen Konvention für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik
Tritt das Protokoll für andere vertragschließende Parteien in Kraft, bevor die Union ihre internen Ratifikationsverfahren abgeschlossen hat, sollte es ab diesem…
Erwägungsgrund 4 32018D0385BESCHLUSS (EU) 2018/385 DES RATES vom 16. Oktober 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten — und vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte daher im Namen der Union und der Mitgliedstaaten unterzeichnet werden und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen…
Erwägungsgrund 3 32019D0703BESCHLUSS (EU) 2019/703 DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte im Namen der Union und ihren Mitgliedstaaten vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet werden —
Art. 26 Abs. 2 31993D0329Für jede Vertragspartei, die dieses Übereinkommen ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet, es ratifiziert oder ihm beitritt, nachdem fünf Mitglieder oder…
Erwägungsgrund 3 32015D0372BESCHLUSS (EU) 2015/372 DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union, und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls
Das Protokoll sollte im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet werden.