Erwägungsgrund 7 32021D0918BESCHLUSS (EU) 2021/918 DES RATES vom 3. Juni 2021 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss im Hinblick auf eine Änderung des Beschlusses Nr. 3/2016 des AKP-EU-Botschafterausschusses zum Zentrum für Unternehmensentwicklung zu vertretenden Standpunkt
Da der vorgesehene Rechtsakt für die Union verbindlich sein wird, ist es angemessen, den im Namen der Union im AKP-EU-Botschafterausschuss zu vertretenden…
Erwägungsgrund 5 32019D1932BESCHLUSS (EU) 2019/1932 DES RATES vom 18. November 2019 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über den Erlass von Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu vertretenden Standpunkt
Da der anzunehmende Beschluss für die Union verbindlich sein wird, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im AKP-EU-Botschafterausschuss zu vertretenden…
Erwägungsgrund 5 32017D2301BESCHLUSS (EU) 2017/2301 DES RATES vom 4. Dezember 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss zur Anwendung von Artikel 68 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu vertreten ist
Da der Beschluss für die Union verbindlich sein wird, ist es angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im AKP-EU-Botschafterausschuss zu…
Erwägungsgrund 7 32019D0895BESCHLUSS (EU) 2019/895 DES RATES vom 22. Mai 2019 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zu vertretenden Standpunkt zur Übertragung von Befugnissen an den AKP-EU-Botschafterausschuss für den Beschluss über Übergangsmaßnahmen nach Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens
Da der vorgesehene Rechtsakt für die Union verbindlich sein wird, ist es angemessen, den im Namen der Union im AKP-EU-Ministerrat zu vertretenden Standpunkt…
Erwägungsgrund 5 32019D0028BESCHLUSS (EU) 2019/28 DES RATES vom 10. Dezember 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf eine Verlängerung der Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien um zwei Jahre zu vertretenden Standpunkt
Da der Beschluss für die Union verbindlich sein wird, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 5 32020D0462BESCHLUSS (EU) 2020/462 DES RATES vom 20. Februar 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in Bezug auf den Informationsaustausch zur Bewertung der Auswirkungen des Abkommens in Form eines Briefwechsels, mit dem das oben genannte Abkommen geändert wurde, zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den im Namen der Union im Assoziationsausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgesehene Beschluss für die Union verbindlich…