Erwägungsgrund 11 32019D0070BESCHLUSS (EU) 2019/70 DER KOMMISSION vom 11. Januar 2019 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für grafisches Papier und der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Hygienepapier und Hygienepapierprodukte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 3) (Text von Bedeutung für den EWR)
Vor dem Hintergrund des Innovationszyklus für die beiden Produktgruppen sollten die neuen Kriterien für jede der beiden Produktgruppen und die damit verbundenen…
Erwägungsgrund 9 32020D1804BESCHLUSS (EU) 2020/1804 DER KOMMISSION vom 27. November 2020 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für elektronische Displays (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 8156) (Text von Bedeutung für den EWR)
Vor dem Hintergrund des Innovationszyklus für diese Produktgruppe sollten die neuen Kriterien für die Produktgruppe und die damit verbundenen Beurteilungs- und…
Erwägungsgrund 9 32021D1870BESCHLUSS (EU) 2021/1870 DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2021 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für kosmetische Mittel und Tierpflegeprodukte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 7500) (Text von Bedeutung für den EWR)
Vor dem Hintergrund des Innovationszyklus für diese Produktgruppe sollten die neuen Kriterien für die Produktgruppe und die damit verbundenen Beurteilungs- und…
Erwägungsgrund 6 32018D1702BESCHLUSS (EU) 2018/1702 DER KOMMISSION vom 8. November 2018 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Schmierstoffe (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 7125) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die neuen Kriterien sowie die diesbezüglichen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sollten bis zum 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit behalten und den…
Erwägungsgrund 12 32021D0476BESCHLUSS (EU) 2021/476 DER KOMMISSION vom 16. März 2021 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Hartbeläge (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 1579) (Text von Bedeutung für den EWR)
In Anbetracht des Innovationszyklus dieser Produktgruppe sollten die Kriterien des EU-Umweltzeichens und die damit verbundenen Beurteilungs- und…
Erwägungsgrund 6 32016D1349BESCHLUSS (EU) 2016/1349 DER KOMMISSION vom 5. August 2016 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Schuhe (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 5028) (Text von Bedeutung für den EWR)
Unter Berücksichtigung des Innovationszyklus für diese Produktgruppe sollten die überarbeiteten Umweltkriterien sowie die entsprechenden Beurteilungs- und…