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Entsprechend diesen Schlussfolgerungen und nach Anhörung des Ausschusses für das Umweltzeichen der EU ist es geboten, die Kriterien für die Produktgruppe „Fernsehgeräte“ zu überarbeiten und ihren Anwendungsbereich auf externe Computerdisplays und Signage-Displays auszuweiten, die von der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2013 der Kommission erfasst werden. In Anbetracht dieser Ausweitung des Anwendungsbereichs ist es ferner geboten, diese Produktgruppe in „elektronische Displays“ umzubenennen.
Damit ein Produkt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe „elektronische Displays“ erhalten kann, muss es der…
Im Einklang mit diesen Schlussfolgerungen und nach Konsultation des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union (EUEB) ist es angezeigt, die…
Anzeigegeräte haben andere Merkmale und sollten deshalb vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgeschlossen werden. Angesichts ihrer erheblichen…
Die überarbeiteten Kriterien für das EU-Umweltzeichen für elektronische Displays dienen insbesondere der Förderung von Produkten, die energieeffizient und…
Die Überprüfung führte zu dem Schluss, dass es notwendig ist, neue energiebezogene Ökodesign-Anforderungen an Fernsehgeräte einzuführen, und dass die gleichen…
ein Fernsehgerät oder ein anderes elektronisches Display im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.