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Im Einklang mit den Ergebnissen des Fitness-Checks für das EU-Umweltzeichen vom 30. Juni 2017 hat die Kommission gemeinsam mit dem Ausschuss für das EU-Umweltzeichen die Relevanz der einzelnen Produktgruppen sowie die Relevanz und Angemessenheit ihrer derzeitigen Umweltkriterien und der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen bewertet, bevor sie die jeweiligen Verlängerungen vorgeschlagen hat. Für den Beschluss 2014/350/EU und den Beschluss (EU) 2016/1349 hat diese Bewertung die Relevanz der Produktgruppen sowie die Relevanz und Angemessenheit ihrer derzeitigen Umweltkriterien und der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen bestätigt.
Im Einklang mit den Ergebnissen des Fitness-Checks für das EU-Umweltzeichen (REFIT) vom 30. Juni 2017 hat die Kommission gemeinsam mit dem Ausschuss für das…
Im Einklang mit den Ergebnissen des Fitness-Checks für das EU-Umweltzeichen vom 30. Juni 2017 hat die Kommission gemeinsam mit dem Ausschuss für das…
Im Einklang mit den Ergebnissen des Fitness-Checks für das EU-Umweltzeichen vom 30. Juni 2017 hat die Kommission gemeinsam mit dem Ausschuss für das…
Es ist daher angezeigt, die Geltungsdauer der Kriterien für das EU-Umweltzeichen sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen gemäß dem…
Im Einklang mit den Ergebnissen des Fitness-Checks für das EU-Umweltzeichen vom 30. Juni 2017 gibt die Kommission gemeinsam mit dem Ausschuss für das…
Darüber hinaus schlägt die Kommission im Einklang mit den Ergebnissen des Fitness-Checks für das EU-Umweltzeichen vom 30. Juni 2017 gemeinsam mit dem Ausschuss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.