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Die Menschenrechte sind allgemein gültig, unteilbar, miteinander verknüpft, und sie bedingen einander. Die Verantwortung für die Achtung, den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechte, einschließlich der Gewährleistung der Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen, liegt in erster Linie bei den Staaten. Menschenrechtsverletzungen und -verstöße auf der ganzen Welt geben nach wie vor Anlass zu großer Sorge, auch aufgrund der beträchtlichen Beteiligung von nichtstaatlichen Akteuren an Menschenrechtsverletzungen weltweit sowie der Schwere vieler dieser Handlungen. Derartige Handlungen verstoßen gegen die Grundsätze und gefährden die Ziele des auswärtigen Handelns der Union, die in Artikel 21 Absätze 1 und 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgelegt sind.
Die Beziehungen zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten und den Partnerländern gründen sich auf gemeinsame Werte in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie…
Im Rahmen dieser Richtlinie sind Staaten und öffentliche Stellen nach wie vor in vollem Umfang dazu verpflichtet, die Achtung der Menschenrechte und…
Die Achtung der Menschenrechte ist ein Grundprinzip der Union. Die Union ist entschlossen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Migranten ungeachtet…
In der Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union zur weltweiten Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte vom 8. Dezember 2020…
Die Mitgliedstaaten sollten ihren jeweiligen Verpflichtungen aus dem Völkerrecht und dem Unionsrecht nachkommen; dies gilt vor allem für die Charta der…
Gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union gehört die Achtung der Menschenrechte zu den Werten, die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.