Erwägungsgrund 3 32020D2025BESCHLUSS (EU) 2020/2025 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32020D2022BESCHLUSS (EU) 2020/2022 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32020D2024BESCHLUSS (EU) 2020/2024 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 6 32017D0783BESCHLUSS (EU) 2017/783 DES RATES vom 25. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Drittes Energiepaket)
Die Verordnung (EU) Nr. 543/2013 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32015D1773BESCHLUSS (EU) 2015/1773 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs XXI (Statistik) des EWR-Abkommens (Energiestatistik)
Die Verordnung (EU) Nr. 431/2014 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32018D0616BESCHLUSS (EU) 2018/616 DES RATES vom 17. April 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens zu vertreten ist
Die Verordnung (EU) Nr. 1305/2014 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.