Erwägungsgrund 2 32020D2022BESCHLUSS (EU) 2020/2022 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss eine Änderung des Anhangs IV des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32020D2024BESCHLUSS (EU) 2020/2024 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss eine Änderung des Anhangs IV des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32020D2023BESCHLUSS (EU) 2020/2023 DES RATES vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss eine Änderung von Anhang IV des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32014D0675BESCHLUSS DES RATES vom 25. September 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang II des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (2014/675/EU)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Anhang II des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32015D1156BESCHLUSS (EU) 2015/1156 DES RATES vom 13. Juli 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens (Batterien und Akkumulatoren) zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung des Anhangs II des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32012D0451BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens (2012/451/EU)
Gemäß Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss auch eine Änderung von Anhang XX des EWR-Abkommens beschließen.