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Da die Ziele dieses Beschlusses, nämlich zum einen die Förderung des Schienenverkehrs als nachhaltiger, innovativer, vernetzter und intermodaler, sicherer und erschwinglicher Verkehrsträger und als wichtiger Bestandteil zur Beibehaltung und Förderung der guten Beziehungen zwischen der Union und ihren Nachbarländern und zum anderen die Hervorhebung der europäischen grenzüberschreitenden Dimension des Schienenverkehrs und die Stärkung des Beitrags des Schienenverkehrs zur Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft der Union, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, da ein grenzüberschreitender Informationsaustausch und eine unionsweite Verbreitung bewährter Verfahren notwendig sind, sondern vielmehr auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind, kann die Union im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht dieser Beschluss nicht über das zur Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus —
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Entwicklung der Eisenbahnen der Union und die Stärkung der Rechte von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr, auf Ebene der…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Schaffung eines aus Güterverkehrskorridoren bestehenden europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die unionsweite Interoperabilität des Eisenbahnsystems, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich die Förderung der Entwicklung des Eisenbahnsektors der Union, die Festlegung allgemeiner Grundsätze für die Erteilung…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die verbesserte Durchsetzung der Unionsvorschriften entlang der Grenzen der Union und die Erleichterung des…
Da die Ziele der vorliegenden Verordnung, nämlich der Aufbau, der Ausbau, die Modernisierung und die Vollendung der transeuropäischen Netze in den Sektoren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.