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Die Aktion der Union mit dem Titel „Kulturhauptstädte Europas“ (im Folgenden „Aktion“) hat gemäß des Beschlusses Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates folgende Ziele: Wahrung und Förderung der Vielfalt der Kulturen in Europa, Hervorhebung ihrer Gemeinsamkeiten und Förderung des Gefühls der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Kulturraum, Förderung des Beitrags der Kultur zur langfristigen Entwicklung der Städte, Vergrößerung des Spektrums, der Vielfalt und der europäischen Dimension des kulturellen Angebots in den Städten, u. a. durch länderübergreifende Zusammenarbeit, Erweiterung des Zugangs zur Kultur sowie der Teilhabe an der Kultur, Ausbau der Leistungsfähigkeit des Kulturbereichs und seiner Verzahnung mit anderen Bereichen und Schärfung des internationalen Profils der Städte im Wege der Kultur.
Der Beschluss Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, die Fülle und die Vielfalt der Kulturen in Europa zu wahren und zu…
Mit dem Beschluss Nr. 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der…
Es wird eine Gemeinschaftsaktion „Kulturhauptstadt Europas“ eingerichtet. Mit dieser Aktion wird das Ziel verfolgt, den Reichtum und die Vielfalt sowie die…
Die Ziele der mit diesem Beschluss eingerichteten Aktion sollten sich mit denjenigen des mit der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und…
Hiermit wird eine Aktion der Union mit dem Titel „Kulturhauptstädte Europas“ für den Zeitraum 2020 bis 2033 eingerichtet (im Folgenden „Aktion“).
Wie durch die gemäß Beschluss Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Aktion der Union für die Kulturhauptstädte Europas (im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.