Erwägungsgrund 8 32014D0495BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/495/Euratom)
Dem Abschluss des Abkommens durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft sollte daher zugestimmt werden —
Erwägungsgrund 8 32014D0493BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/493/Euratom)
Dem Abschluss des Abkommens durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft sollte daher zugestimmt werden —
Art. 1 Abs. 2 32020D2253Dem Abschluss – durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft – des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union…
Erwägungsgrund 5 32014D0954BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Abkommens für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und an das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung zu „Horizont 2020“ sowie zur Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten von „Fusion for Energy“ durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/954/Euratom)
Dem Abschluss des Abkommens durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft sollte zugestimmt werden.
Erwägungsgrund 8 32020D0971BESCHLUSS (Euratom) 2020/971 DES RATES vom 20. November 2017 zur Genehmigung des Abschlusses des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft
Der Abschluss des Abkommens durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft sollte für die Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit…
Erwägungsgrund 6 32014D0670BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 zur Genehmigung des Abschlusses des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/670/Euratom)
Das Abkommen sollte daher im Hinblick auf die Angelegenheiten, die in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, auch im Namen der Europäischen…