Erwägungsgrund 4 32020D1757BESCHLUSS (EU) 2020/1757 DES RATES vom 19. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf den Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 zu vertretenden Standpunkt
Am 2. Oktober 2020 hat das Vereinigte Königreich förmlich den Beitritt zum Übereinkommen zum 1. Januar 2021 beantragt.
Erwägungsgrund 4 32020D1324BESCHLUSS (EU) 2020/1324 DES RATES vom 21. September 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat zu dem Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 zu vertretenden Standpunkt
Am 9. April 2020 hat das Vereinigte Königreich förmlich den Beitritt zum Übereinkommen zum 1. Januar 2021 beantragt.
Erwägungsgrund 4 32020D0457Am 1. März 2012 hat der Europäische Rat Serbien den Status eines Bewerberlandes zuerkannt.
Erwägungsgrund 3 32017D1766BESCHLUSS (EU) 2017/1766 DES RATES vom 25. September 2017 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss betreffend den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union und die Änderungen der Liste der mit der Europäischen Union assoziierten Länder und Gebiete zu vertretenden Standpunkt
Die Republik Kroatien ist durch die Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 22. März 2017 dem Abkommen beigetreten.
Erwägungsgrund 3 32018D1560BESCHLUSS (EU) 2018/1560 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme eines Beschlusses des WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
Die Republik Kroatien ist durch die Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 8. November 2017 dem Abkommen beigetreten.
Erwägungsgrund 3 32018D1561BESCHLUSS (EU) 2018/1561 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme eines Beschlusses des WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
Die Republik Kroatien ist durch die Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 8. November 2017 dem Abkommen beigetreten.