Art. 1 32020D0457Der Standpunkt, der im Namen der Union im Internationalen Getreiderat zu vertreten ist, besteht darin, dem Beitritt der Republik Serbien zum…
Erwägungsgrund 4 32021D0777BESCHLUSS (EU) 2021/777 DES RATES vom 10. Mai 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertretenden Standpunkt
Da eine Verlängerung des Übereinkommens im Interesse der Union liegt, sollte der auf der 53. Tagung des Internationalen Getreiderats im Namen der Union zu…
Erwägungsgrund 4 32019D0813BESCHLUSS (EU) 2019/813 DES RATES vom 17. Mai 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertreten ist
Da eine Verlängerung des Übereinkommens im Interesse der Union liegt, sollte der auf der 49. Tagung des Internationalen Getreiderats im Namen der Union zu…
Erwägungsgrund 7 32020D0769BESCHLUSS (EU) 2020/769 DES RATES vom 10. Juni 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Abkommens zu vertreten ist
Daher ist es angebracht, den im Gemeinsamen Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 7 32020D0790BESCHLUSS (EU) 2020/790 DES RATES vom 9. Juni 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss für Handel und Investitionen, die mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und Investitionen zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Erwägungsgrund 6 32014D0720BESCHLUSS DES RATES vom 13. Oktober 2014 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zum Beitritt Montenegros zu dem Überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu vertreten ist (2014/720/EU)
Der im Namen der Union im GPA-Ausschuss gegenüber dem Beitritt Montenegros zu vertretende Standpunkt muss daher festgelegt werden —