Erwägungsgrund 2 32021D2313BESCHLUSS (EU) 2021/2313 DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2021 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 9852) (Nur der bulgarische, dänische, deutsche, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, lettische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Text sind verbindlich)
Am 8. November 2021 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung erforderlich sei, woraufhin Belgien, Griechenland,…
Erwägungsgrund 4 32022D1108BESCHLUSS (EU) 2022/1108 DER KOMMISSION vom 1. Juli 2022 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor dem Krieg in der Ukraine fliehende Personen und an bedürftige Personen in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4469) (Nur der deutsche, der englische, der estnische, der finnische, der französische, der griechische, der irische, der italienische, der kroatische, der litauische, der maltesische, der niederländische, der polnische, der rumänische, der schwedische, der slowakische, der slowenische, der tschechische und der ungarische Text sind verbindlich)
Am 14. März 2022 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zur Notwendigkeit eines Kommissionsbeschlusses, mit dem Gegenstände, die zur Überführung in den…
Erwägungsgrund 1 32020D1573BESCHLUSS (EU) 2020/1573 DER KOMMISSION vom 28. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 7511)
Mit dem Beschluss (EU) 2020/491 der Kommission in der durch den Beschluss (EU) 2020/1101 geänderten Fassung wird eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der…
Erwägungsgrund 1 32020D1101BESCHLUSS (EU) 2020/1101 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 4936)
Mit dem Beschluss (EU) 2020/491 der Kommission wird eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von Gegenständen, die zur…
Erwägungsgrund 1 32022D1511BESCHLUSS (EU) 2022/1511 DER KOMMISSION vom 7. September 2022 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 6284) (Nur der deutsche, der französische, der lettische, der portugiesische, der slowenische und der niederländische Text sind verbindlich)
Mit dem Beschluss (EU) 2021/2313 der Kommission wurde einigen Mitgliedstaaten vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 eine Befreiung von den Eingangsabgaben…
Erwägungsgrund 1 32021D0660BESCHLUSS (EU) 2021/660 DER KOMMISSION vom 19. April 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 2693)
Mit dem Beschluss (EU) 2020/491 der Kommission in der zuletzt durch den Beschluss (EU) 2020/1573 geänderten Fassung wird eine Befreiung von den Eingangsabgaben…