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Nach Prüfung aller anderen finanziellen Möglichkeiten zur Reaktion auf unvorhergesehene Umstände innerhalb der Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für 2020 und in Anbetracht der Inanspruchnahme des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen für das Jahr 2020 in vollem Umfang (2 392 402 163 EUR) und der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für das Jahr 2020 in vollem Umfang (1 094 414 188 EUR) ist es erforderlich, den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch zu nehmen, damit der Bedarf im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch gedeckt werden kann; dazu werden die Mittel für Verpflichtungen im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 über die Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 3 des MFR hinaus aufgestockt.
Nach Prüfung aller sonstigen finanziellen Möglichkeiten, innerhalb der Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen für 2020 der Rubrik 4 (Europa in der Welt) des…
Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, damit über die…
Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) ist es notwendig,…
Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) ist es notwendig,…
Nach Prüfung aller anderen finanziellen Möglichkeiten zur Reaktion auf unvorhergesehene Umstände innerhalb der Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 3…
Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, damit über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.