Erwägungsgrund 3 32019D0702BESCHLUSS (EU) 2019/702 DES RATES vom 15. April 2019 über den Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits, im Namen der Union
Das Abkommen wurde von allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Republik Kroatien ratifiziert. Es ist beabsichtigt, dass die Republik Kroatien dem Abkommen gemäß…
Erwägungsgrund 3 32020D1110BESCHLUSS (EU) 2020/1110 DES RATES vom 23. Januar 2018 über den Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits im Namen der Europäischen Union
Das Abkommen ist von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden. Es ist beabsichtigt, dass Kroatien dem Abkommen gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte, die…
Erwägungsgrund 2 32022D0124BESCHLUSS (EU) 2022/124 DES RATES vom 25. Januar 2022 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
Das Protokoll wurde von allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Republik Kroatien ratifiziert. Die Republik Kroatien hat dem Protokoll gemäß Artikel 6 Absatz 2…
Erwägungsgrund 2 32020D0951BESCHLUSS (EU) 2020/951 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Das Abkommen wurde von allen Mitgliedstaaten ratifiziert, mit Ausnahme der Republik Kroatien, die dem Abkommen gemäß dem Beitrittsvertrag von 2012 beitritt. Das…
Erwägungsgrund 3 32018D1560BESCHLUSS (EU) 2018/1560 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme eines Beschlusses des WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
Die Republik Kroatien ist durch die Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 8. November 2017 dem Abkommen beigetreten.
Erwägungsgrund 3 32018D1573BESCHLUSS (EU) 2018/1573 DES RATES vom 15. Oktober 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union zur Annahme eines Beschlusses des durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschusses zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zu vertreten ist
Die Republik Kroatien ist durch die Hinterlegung der Beitrittsurkunde am 8. November 2017 dem Abkommen beigetreten.