Erwägungsgrund 5 32020D0795BESCHLUSS (GASP) 2020/795 DES RATES vom 16. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Der Beschluss (GASP) 2017/809 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32022D0574BESCHLUSS (GASP) 2022/574 DES RATES vom 7. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Der Beschluss (GASP) 2017/809 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32017D0974BESCHLUSS (GASP) 2017/974 DES RATES vom 8. Juni 2017 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32021D1693BESCHLUSS (GASP) 2021/1693 DES RATES vom 21. September 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/2010 zur Unterstützung der Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen in Lateinamerika und der Karibik im Rahmen der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens“)
Der Beschluss (GASP) 2018/2010 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32022D2201BESCHLUSS (GASP) 2022/2201 DES RATES vom 10. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
Der Beschluss (GASP) 2017/2074 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32021D2208BESCHLUSS (GASP) 2021/2208 DES RATES vom 13. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali
Der Beschluss (GASP) 2017/1775 sollte daher entsprechend geändert werden.