Art. 2 32021D1055Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder der Konferenz der Vertragsparteien des CDNI sind, gemeinsam im…
Erwägungsgrund 8 32021D0594BESCHLUSS (EU) 2021/594 DES RATES vom 9. April 2021 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von Standards für Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt
Die Union ist weder Mitglied der ZKR noch des CESNI. Der Standpunkt der Union sollte daher von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder dieser Gremien…
Erwägungsgrund 5 32022D1663BESCHLUSS (EU) 2022/1663 DES RATES vom 26. September 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und der dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen beigefügten Verordnung zu vertreten ist
Die Union ist weder Vertragspartei des ADR noch des ADN. Gleichwohl kann sie ihre Zuständigkeit ausüben, indem sie durch ihre Organe einen Standpunkt festlegt,…
Erwägungsgrund 11 32021D0593BESCHLUSS (EU) 2021/593 DES RATES vom 9. April 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von Standards für harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste zu vertreten ist
Die Union ist weder Mitglied der ZKR noch des CESNI. Der Standpunkt der Union sollte daher von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder dieser Gremien sind,…
Erwägungsgrund 15 32022D1962BESCHLUSS (EU) 2022/1962 DES RATES vom 13. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von Standards für Binnenschiffe und Binnenschifffahrtsinformationsdienste zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist weder Mitglied der ZKR noch des CESNI. Der Standpunkt der Union sollte daher von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder dieser Gremien sind,…
Erwägungsgrund 10 32020D1421BESCHLUSS (EU) 2020/1421 DES RATES vom 1. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union sollte von den Mitgliedstaaten der Union vertreten werden, die Vertragsparteien des ADR und des ADN sind und gemeinsam im Interesse der…