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Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Austrittsabkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2020/135 des Rates abgeschlossen und ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten. Der Übergangszeitraum gemäß Artikel 126 des Austrittsabkommens, in dem das Unionsrecht gemäß Artikel 127 des Austrittsabkommens weiterhin für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden „Vereinigtes Königreich“) und im Vereinigten Königreich galt, endete am 31. Dezember 2020. Die Bezugnahmen auf das Vereinigte Königreich, seine Geheimhaltungsgrade und seine nationalen Sicherheitsbehörden sollten daher aus den Anlagen B bzw. C des Beschlusses 2013/488/EU gestrichen werden.
Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im…
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.