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Die Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, die Union vor der Einschleppung neuer Schädlinge zu schützen und gleichzeitig bestehende Schädlinge wirksamer zu bekämpfen. Bei der in jener Verordnung enthaltenen Pflanzenschutzpolitik liegt der Schwerpunkt insbesondere auf dem Screening auf neue Pflanzenschädlinge weltweit, der Verhinderung des Eindringens solcher Pflanzenschädlinge in das Gebiet der Union und, falls sie eingeschleppt wurden, ihrer Früherkennung und Tilgung.
Maßnahmen zur Eindämmung eines prioritären Schädlings, der in der Liste gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/2031 aufgeführt ist, gegen den die…
der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der…
Die Unionsrechtsvorschriften zur Pflanzengesundheit betreffen die Einschleppung, Festsetzung und Verbreitung von Pflanzenschädlingen, die in der Union noch…
Zusätzlich zu den Maßnahmen für das Management des nicht hinnehmbaren Risikos von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen sollten in dieser…
Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates bestimmt, dass Finanzhilfen für Maßnahmen gegen Schädlinge gewährt werden können, wenn…
Damit schnelle und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen durchgeführt werden, die zwar keine Unionsquarantäneschädlinge sind, aber nach Auffassung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.