Erwägungsgrund 3 32023D0272BESCHLUSS (EU) 2023/272 DES RATES vom 30. Januar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Rechtsakt zur Cybersicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32021D1733BESCHLUSS (EU) 2021/1733 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 30 mit besonderen Bestimmungen für die Gestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Statistik und des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, die dem EWR-Abkommen als Anhänge beigefügt sind, zu vertretenden Standpunkt (Binnenmarktprogramm) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32021D1739BESCHLUSS (EU) 2021/1739 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Programm Kreatives Europa) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2021/818 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32021D1740BESCHLUSS (EU) 2021/1740 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Programm LIFE) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2021/783 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32021D1734BESCHLUSS (EU) 2021/1734 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Horizont Europa) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32021D1250BESCHLUSS (EU) 2021/1250 DES RATES vom 26. Juli 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügte Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Europäischer Verteidigungsfonds) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.