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Auch in Bayern, wo beispielsweise in der Zeit vom 11. Mai bis zum 30. November 2020 Kurse über die Grundqualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern stattfinden durften, war aufgrund der geltenden Abstandsregeln nur eine geringe Teilnehmerzahl zulässig. In der Zeit vom 1. Dezember 2020 bis zum 15. Dezember 2020 fanden weder Kurse für die Grundqualifikation noch für die Weiterbildung statt. Vom 16. Dezember 2020 bis zum 6. Juni 2021 sind in städtischen und ländlichen Gebieten berufliche Fortbildungskurse verboten, wenn die 7-Tage-Inzidenz von COVID-19 dort bei 100 oder darüber liegt. Deutschland verweist darauf, dass obwohl die 7-Tage-Inzidenz in Bayern in der zweiten Maihälfte auf unter 100 fiel, dieser Schwellenwert in einigen Bezirken am 26. Mai 2021 aber immer noch überschritten wurde.
In Baden-Württemberg galt aufgrund hoher Infektionszahlen beispielsweise ein allgemeines Veranstaltungsverbot. Zwar finden in diesem Bundesland derzeit…
Angesichts des derzeit bestehenden Rückstands an Weiterbildungskursen für Berufskraftfahrer hält Deutschland den Antrag auf die Verlängerungen um drei Monate…
Deutschland schätzt, dass im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften für die Ausbildung von Berufskraftfahrern jährlich etwa 300 000 Weiterbildungskurse…
Zudem schwanke die höchstzulässige Teilnehmerzahl an den Weiterbildungskursen je nach Pandemielage zwischen sechs und 20 Personen, wobei derzeit sechs…
In anderen Bundesländern ist nach den von Deutschland übermittelten Informationen auch vorgesehen, dass Kurse nur mit erheblichen Einschränkungen durchgeführt…
Den von Deutschland übermittelten Informationen zufolge dürften der Abschluss von Weiterbildungen und deren Nachweis, der Eintrag des Vermerks mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.