Erwägungsgrund 6 32020D1219BESCHLUSS (EU) 2020/1219 DER KOMMISSION vom 20. August 2020 zur Ermächtigung Italiens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Nur der italienische Text ist verbindlich)
Besonders problematisch ist die Situation bei der Weiterbildung von Busfahrern. Nach den von Italien vorgelegten Informationen erhielten viele Fahrer, die am…
Erwägungsgrund 7 32020D1236BESCHLUSS (EU) 2020/1236 DER KOMMISSION vom 25. August 2020 zur Ermächtigung der Niederlande, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5745) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Besonders problematisch ist die Situation bei der Weiterbildung von Busfahrern. Nach den von den Niederlanden vorgelegten Informationen erhielten viele Fahrer,…
Erwägungsgrund 21 32021D1363BESCHLUSS (EU) 2021/1363 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2021 zur Ermächtigung Finnlands, bestimmte in den Artikeln 2, 16 und 17 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4976) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Zudem schwanke die höchstzulässige Teilnehmerzahl an den Weiterbildungskursen je nach Pandemielage zwischen sechs und 20 Personen, wobei derzeit sechs…
Erwägungsgrund 7 32021R0267VERORDNUNG (EU) 2021/267 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume (Text von Bedeutung für den EWR)
In der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind Vorschriften in Bezug auf die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer…
Erwägungsgrund 7 32021D1359BESCHLUSS (EU) 2021/1359 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Deutschlands, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4638) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Deutschland schätzt, dass im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften für die Ausbildung von Berufskraftfahrern jährlich etwa 300 000 Weiterbildungskurse…
Erwägungsgrund 12 32021D1359BESCHLUSS (EU) 2021/1359 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Deutschlands, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4638) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Den Angaben des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung zufolge haben diese Maßnahmen zu einer erheblichen Anzahl aufgeschobener…