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Insbesondere seien alle regelmäßigen Überprüfungen der Kenntnisse und Fähigkeiten von Triebfahrzeugführern durch die nationalen Rechtsvorschriften zur Eindämmung der Pandemie mit Wirkung vom 16. April 2020 ausgesetzt. Am 5. Dezember 2020 sei durch weitere nationale Maßnahmen die Durchführung medizinischer und psychologischer Untersuchungen für Triebfahrzeugführer — und damit die Notwendigkeit, zu diesen Untersuchungen persönlich zu erscheinen — während der Pandemie bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt worden.
Nach Angaben des Vereinigten Königreichs wurden zwischen dem 26. März 2020 und dem 4. Juli 2020 zahlreiche regelmäßige ärztliche Untersuchungen von…
Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/267 werden die Fristen für den Abschluss der regelmäßigen Überprüfungen durch die Inhaber einer…
Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/267 werden die Fristen für den Abschluss der regelmäßigen Überprüfungen durch die Inhaber einer…
Trotz der Wiederaufnahme der regelmäßigen medizinischen und psychologischen Untersuchungen von Triebfahrzeugführern, bestünden noch erhebliche Probleme, diese…
Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/267 werden die Fristen für den Abschluss der regelmäßigen Überprüfungen durch die Inhaber einer…
Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/698 werden die Fristen für den Abschluss der regelmäßigen Überprüfungen durch die Inhaber einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.