Erwägungsgrund 3 32021D1710Nach Artikel KSS.11 Absatz 6 des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit haben die Vertragsparteien so bald wie möglich nach Ablauf eines…
Erwägungsgrund 1 32021D1710Nach Artikel KSS.68 des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit kann der Sonderausschuss für die…
Erwägungsgrund 1 32024D2585BESCHLUSS (EU) 2024/2585 DES RATES vom 24. September 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Änderung bestimmter Anhänge des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt
Artikel KSS.68 des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Abkommen über Handel und Zusammenarbeit (im Folgenden „Protokoll“) besagt, dass…
Erwägungsgrund 3 32021D1710Nach Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit ist der Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit befugt,…
Erwägungsgrund 3 32024D2585BESCHLUSS (EU) 2024/2585 DES RATES vom 24. September 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Änderung bestimmter Anhänge des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit ist der mit Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe p des genannten Abkommens gegründete…
Erwägungsgrund 3 32024D1708BESCHLUSS (EU) 2024/1708 DES RATES vom 30. Mai 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung mit weiteren Leitlinien für die Durchführung des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum genannten Abkommen betreffend die Auslegung von Artikel KSS.11 des genannten Protokolls über die auf entsandte Arbeitnehmer und Selbstständige, die vorübergehend eine Tätigkeit in einem anderen als dem zuständigen Staat ausüben, anzuwendenden Rechtsvorschriften zu vertreten ist
Nach Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit ist der durch Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe p dieses Abkommens eingerichtete…