Erwägungsgrund 4 32021D1735BESCHLUSS (EU) 2021/1735 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021D1737BESCHLUSS (EU) 2021/1737 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Programm „Digitales Europa“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021D1738BESCHLUSS (EU) 2021/1738 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Katastrophenschutzverfahren der Union) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021D1739BESCHLUSS (EU) 2021/1739 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Programm Kreatives Europa) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021D1741BESCHLUSS (EU) 2021/1741 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (EU4Health-Programm) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021D1740BESCHLUSS (EU) 2021/1740 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Programm LIFE) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.