Erwägungsgrund 2 32020D1421BESCHLUSS (EU) 2020/1421 DES RATES vom 1. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkt
Die Europäische Union ist weder Vertragspartei des ADR noch des ADN.
Erwägungsgrund 4 32016D0414BESCHLUSS (EU) 2016/414 DES RATES vom 10. März 2016 zur Ermächtigung der Republik Österreich, das Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen im Interesse der Europäischen Union zu unterzeichnen und zu ratifizieren, und zur Ermächtigung Maltas, ihm im Interesse der Europäischen Union beizutreten
Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie der Union steht der Beitritt zum Übereinkommen nicht offen. Infolgedessen ist ein Beitritt der Union zu…
Anhang 1 32013D0093BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2011 über die Unterzeichnung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln im Namen der Europäischen Union (2013/93/EU)
ERKLÄRUNG Die Europäische Union erklärt, dass die Bezugnahme auf Kosovo weder den Standpunkt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch etwaige Standpunkte…
Erwägungsgrund 3 32015D1878BESCHLUSS (EU) 2015/1878 DES RATES vom 8. Oktober 2015 zur Ermächtigung des Königreichs Belgiens und der Republik Polen, das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) zu ratifizieren, und zur Ermächtigung der Republik Österreich, diesem Übereinkommen beizutreten
Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie die Europäische Union können dem Budapester Übereinkommen nicht beitreten. Aus diesem Grund ist die…
Erwägungsgrund 6 32010D0321BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2010 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2007 (Übereinkommen Nr. 188) im Interesse der Europäischen Union zu ratifizieren (2010/321/EU)
Die Union kann das Übereinkommen nicht ratifizieren, da nur Staaten Parteien des Übereinkommens sein können.
Erwägungsgrund 2 32011D0866BESCHLUSS DES RATES vom 19. Dezember 2011 betreffend den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2011 (2011/866/EU)
Der Rat hat sich den Schlussfolgerungen der Kommission nicht angeschlossen, da diese nach seiner Auffassung die wirtschaftliche und soziale Lage in der Union…