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Beschluss (EU) 2021/1852 des Rates vom 18. Oktober 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf eine Verlängerung der Gültigkeit der Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien bis zur Annahme neuer aktualisierter Partnerschaftsprioritäten durch den Assoziationsrat zu vertreten ist
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