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Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Beschluss 2014/893/EU aufgehoben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Beschluss 2011/263/EU aufgehoben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Beschluss 2011/382/EU aufgehoben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Beschluss 2011/383/EU aufgehoben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Beschluss 2012/721/EU aufgehoben werden.
Im Interesse der Rechtssicherheit sollte der Beschluss (EU) 2015/2099 aufgehoben werden.
Im Interesse der Klarheit und Rechtssicherheit sollte der Beschluss (EU) 2019/510 aufgehoben werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.