Erwägungsgrund 6 32021D1169BESCHLUSS (EU) 2021/1169 DES RATES vom 13. Juli 2021 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32021D1746BESCHLUSS (EU) 2021/1746 DES RATES vom 28. September 2021 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banco de España
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32018D0615BESCHLUSS (EU) 2018/615 DES RATES vom 16. April 2018 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banque de France
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32018D0487BESCHLUSS (EU) 2018/487 DES RATES vom 20. März 2018 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Oesterreichischen Nationalbank
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32022D1640BESCHLUSS (EU) 2022/1640 DES RATES vom 20. September 2022 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32021D1869BESCHLUSS (EU) 2021/1869 DES RATES vom 19. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken für die externen Rechnungsprüfer der Banca d’Italia
Infolge der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —