Erwägungsgrund 4 32020D1066BESCHLUSS (GASP) 2020/1066 DES RATES vom 20. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2370 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex und der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2017/2370 genannten Tätigkeiten hat keine Auswirkungen auf die Finanzmittel bis zum 20. Dezember 2021.
Erwägungsgrund 4 32022D1654BESCHLUSS (GASP) 2022/1654 DES RATES vom 27. September 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 genannten Tätigkeiten bis zum 17. Januar 2023 kann ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel…
Erwägungsgrund 6 32021D2075BESCHLUSS (GASP) 2021/2075 DES RATES vom 25. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/979 zur Unterstützung der Entwicklung eines international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung nach offenen internationalen Standards
Die Fortführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2020/979 genannten Tätigkeiten bis zum 30. November 2022 hat keine Auswirkungen auf die Finanzmittel.
Erwägungsgrund 4 32022D2185BESCHLUSS (GASP) 2022/2185 DES RATES vom 8. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/1939 genannten Tätigkeiten bis zum 30. Juni 2023 kann ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel…
Erwägungsgrund 4 32021D2161BESCHLUSS (GASP) 2021/2161 DES RATES vom 6. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 genannten Tätigkeiten bis zum 17. Oktober 2022 kann ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel…
Erwägungsgrund 4 32021D1693BESCHLUSS (GASP) 2021/1693 DES RATES vom 21. September 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/2010 zur Unterstützung der Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen in Lateinamerika und der Karibik im Rahmen der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens“)
Die in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/2010 genannten Tätigkeiten können ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel bis zum 31. Mai 2022 fortgesetzt werden.