Erwägungsgrund 5 32021D2161BESCHLUSS (GASP) 2021/2161 DES RATES vom 6. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32021D0258BESCHLUSS (GASP) 2021/258 DES RATES vom 18. Februar 2021 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Simbabwe
Der Beschluss 2011/101/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32018D0224BESCHLUSS (GASP) 2018/224 DES RATES vom 15. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe
Der Beschluss 2011/101/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32021D1693BESCHLUSS (GASP) 2021/1693 DES RATES vom 21. September 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/2010 zur Unterstützung der Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen in Lateinamerika und der Karibik im Rahmen der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens“)
Der Beschluss (GASP) 2018/2010 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32022D0243BESCHLUSS (GASP) 2022/243 DES RATES vom 21. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma
Der Beschluss 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32021D0448BESCHLUSS (GASP) 2021/448 DES RATES vom 12. März 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —