Erwägungsgrund 10 32018D0319BESCHLUSS (EU) 2018/319 DES RATES vom 27. Februar 2018 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der 26. Tagung des Revisionsausschusses der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr und seiner Anhänge zu vertretenden Standpunkts
Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen stehen mit der Gesetzgebung und den strategischen Zielen der Union im Einklang und sollten daher von der Union…
Erwägungsgrund 3 32019D2008BESCHLUSS (EU) 2019/2008 DES RATES vom 28. November 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der 31. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Verabschiedung von Änderungen der Entschließung A.658 (16) über die Verwendung und Anbringung von Reflexstoffen an Rettungsmitteln sowie die Annahme einer Entschließung über Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) zu vertretenden Standpunkt
Es ist angebracht, den im Namen der Union im Rahmen der A 31 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderungen der Entschließung A.658 (16) und die…
Erwägungsgrund 4 32021D0351BESCHLUSS (EU) 2021/351 DES RATES vom 22. Februar 2021 über den im Namen der Europäischen Union auf der Sitzung der Parteien des Übereinkommens über Hafenstaatmaßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union auf der ersten Sitzung zur Überprüfung, die vom 31. Mai bis zum 4. Juni 2021 stattfinden wird, sowie auf den drei…
Erwägungsgrund 3 32021D2144Es ist zweckmäßig, den im Rahmen der A 32 im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen‚ da die Änderungen der Leitlinien für die Besichtigung…
Erwägungsgrund 11 32022D1222BESCHLUSS (EU) 2022/1222 DES RATES vom 12. Juli 2022 über den im Namen der Europäischen Union in der Versammlung des besonderen Lissabonner Verbands zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte daher die Annahme dieser Änderungen unterstützen.
Erwägungsgrund 9 32020D1421BESCHLUSS (EU) 2020/1421 DES RATES vom 1. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkt
Die angenommenen Änderungen sind gerechtfertigt und sinnvoll und sollten daher von der Union unterstützt werden.