Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission erkennt den gemeinsamen Bewertungsprozess der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz als zwingende Voraussetzung für die Zulassung von Ausrüstungen für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt an. Die Kommission vergibt eine befristete „EU-Stempel vorläufig“-Kennzeichnung für Ausrüstungen nach Bestätigung durch den gemeinsamen Bewertungsprozess erst, nachdem sie die Berichte der Stufe 2 erhalten hat.
Sicherheitsausrüstungen, die auf nationaler Ebene abweichend von dem harmonisierten Verfahren zugelassen wurden, sollten nicht automatisch die…
Die Kommission sollte für die Vergabe einer „EU-Stempel“-Kennzeichnung für Ausrüstungen, die einen befristeten Kennzeichnungsstatus „EU-Stempel vorläufig“…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission wird ein harmonisiertes Zulassungsverfahren für die Installation von Ausrüstungen für die…
Die Liste der zugelassenen Ausrüstungen für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt mit „EU-Stempel“-Kennzeichnung ist im Anhang aufgeführt. Die „Unionsdatenbank…
Zur Aufrechterhaltung eines einheitlich hohen Niveaus der Flugsicherheit in Europa ist es erforderlich, Änderungen der Anforderungen und Verfahren für die…
Die detaillierten Maßnahmen für die Umsetzung der in Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 genannten gemeinsamen Grundstandards umfassen Verfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.