Erwägungsgrund 13 32021D2207BESCHLUSS (EU) 2021/2207 DES RATES vom 9. Dezember 2021 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Boliviens zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Irland ist durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 13 32022D2439BESCHLUSS (EU) 2022/2439 DES RATES vom 8. Dezember 2022 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt der Philippinen zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Irland ist durch die Brüssel-IIb-Verordnung gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 13 32022D2450BESCHLUSS (EU) 2022/2450 DES RATES vom 8. Dezember 2022 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Tunesiens zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Irland ist durch die Brüssel-IIb-Verordnung gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 13 32016D2311BESCHLUSS (EU) 2016/2311 DES RATES vom 8. Dezember 2016 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Kasachstans zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligen sich an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 13 32016D2313BESCHLUSS (EU) 2016/2313 DES RATES vom 8. Dezember 2016 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt der Republik Korea zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligen sich an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 13 32016D2312BESCHLUSS (EU) 2016/2312 DES RATES vom 8. Dezember 2016 zur Ermächtigung der Republik Österreich und Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Perus zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Brüssel-IIa-Verordnung gebunden und beteiligen sich an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.