Erwägungsgrund 7 32019D0951BESCHLUSS (EU) 2019/951 DES RATES vom 17. Mai 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (2019–2024)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 7 32019D1088BESCHLUSS (EU) 2019/1088 DES RATES vom 6. Juni 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2019-2024)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und vorläufig angewandt werden, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind —
Erwägungsgrund 7 32011D0116BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Fischerei vor der Küste der Föderierten Staaten von Mikronesien (2011/116/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und bis zur Vollendung der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 7 32019D2218BESCHLUSS (EU) 2019/2218 DES RATES vom 24. Oktober 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft
Das Protokoll sollte unterzeichnet und vorläufig angewandt werden, bis die für sein Inkrankfttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind —
Erwägungsgrund 4 32014D0711BESCHLUSS DES RATES vom 24. September 2012 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union und die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (2014/711/EU)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 4 32021D0570BESCHLUSS (EU) 2021/570 DES RATES vom 24. Oktober 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Palästinensischen Behörde an Programmen der Union
Das Protokoll sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —