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Der Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit hat den Bericht des Vereinigten Königreichs am 19. Oktober 2021 gemäß Artikel 552 Absatz 13 des Handels- und Kooperationsabkommens geprüft. Bei dieser Gelegenheit erklärte das Vereinigte Königreich, dass es beabsichtige, den Anhang des Berichts zu ergänzen, und dass dies im November 2021 geschehen werde, bevor der Partnerschaftsrat nach Artikel 552 Absatz 13 des Handels- und Kooperationsabkommens einen Beschluss über die Verlängerung des Übergangszeitraums fasst.
Am 1. Oktober 2021 hat das Vereinigte Königreich dem mit dem Handels- und Kooperationsabkommen eingesetzten Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle…
Am 29. September 2022 hat das Vereinigte Königreich dem mit dem Handels- und Kooperationsabkommen eingesetzten Sonderausschuss für die polizeiliche und…
Am 1. Oktober 2021 hat das Vereinigte Königreich dem Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit ferner den in Artikel 552 Absatz 12…
Am 21. November 2022 übermittelte das Vereinigte Königreich diese zusätzlichen Informationen schriftlich. Daher wird die Auffassung vertreten, dass die in…
Artikel 552 Absatz 13 des Handels- und Kooperationsabkommens sieht vor, dass der Partnerschaftsrat den in Artikel 552 Absatz 11 des Handels- und…
Daher wird die Auffassung vertreten, dass die in Artikel 552 Absatz 10 des Handels- und Kooperationsabkommens genannten besonderen Umstände fortbestehen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.