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Die WHO vertrat die Auffassung, dass Cannabis- und Cannabisharz auf einer Kontrollebene verzeichnet sein sollten, die Schäden durch den Konsum von Cannabis vorbeugt und gleichzeitig kein Hindernis für den Zugang zu sowie die Erforschung und Entwicklung von Zubereitungen aus Cannabis-verwandten Stoffen für medizinische Zwecke darstellt. Daher kam die WHO zu dem Schluss, dass die Aufnahme von Cannabis und Cannabisharz in Anhang IV des Übereinkommens über Suchtstoffe nicht mit den Kriterien für einen in diesen Anhang aufzunehmenden Suchtstoff in Einklang steht.
Diese Empfehlung führt zu keiner Änderung des internationalen Kontrollniveaus für Cannabis und Cannabisharz. Sie trägt den wissenschaftlichen Entwicklungen in…
Nach Einschätzung des WHO-Sachverständigenausschusses haben Cannabis und Cannabisharz nicht in besonderem Maße ähnlich schädliche Auswirkungen wie andere Stoffe…
Die WHO hielt fest, dass Arzneimittel ohne psychoaktive Wirkungen, die als Zubereitungen aus der Cannabispflanze hergestellt werden, Spuren von…
Am 24. Januar 2019 hat die WHO im Anschluss an die auf Cannabis und Cannabis-verwandte Stoffe bezogene kritische Überprüfung im Rahmen der 41. Tagung ihres…
Nach Einschätzung des WHO-Sachverständigenausschusses weisen Arzneimittel, die Delta-9-Tetrahydrocannabinol enthalten, keine Verbindung mit Problemen von…
Nach Auffassung der WHO würde es die Umsetzung der Kontrollmaßnahmen des Übereinkommens über Suchtstoffe und des Übereinkommens über psychotrope Stoffe in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.