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Der Bewertung des WHO-Sachverständigenausschusses zufolge können Delta-9-Tetrahydrocannabinol und sein aktives Stereoisomer Dronabinol‚ insbesondere in illegal hergestellten hochreinen Derivaten, zu schädlichen Auswirkungen, Abhängigkeit und einem Missbrauchspotenzial führen, das mindestens so groß ist wie bei Cannabis, das in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufgeführt ist. Ein Stoff mit ähnlicher Missbrauchsgefahr und ähnlichen schädlichen Auswirkungen wie ein Stoff, der bereits im Übereinkommen über Suchtstoffe aufgeführt ist, wird in der Regel in gleicher Weise wie letzterer Stoff verzeichnet. Da Delta-9-Tetrahydrocannabinol eine ähnliche Missbrauchsgefahr wie Cannabis und ähnliche schädliche Auswirkungen aufweist, erfüllt es die Kriterien für die Aufnahme in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe.
Der Bewertung des WHO-Sachverständigenausschusses zufolge weist Tetrahydrocannabinol (Isomere von Delta-9-Tetrahydrocannabinol), das in Anhang I des…
Nach Auffassung der WHO würde es die Umsetzung der Kontrollmaßnahmen des Übereinkommens über Suchtstoffe und des Übereinkommens über psychotrope Stoffe in den…
Nach Einschätzung des WHO-Sachverständigenausschusses weisen Arzneimittel, die Delta-9-Tetrahydrocannabinol enthalten, keine Verbindung mit Problemen von…
Der Bewertung des WHO-Sachverständigenausschusses zufolge sind die im Übereinkommen über Suchtstoffe aufgeführten unterschiedlichen psychoaktiven Eigenschaften…
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass Delta-9-Tetrahydrocannabinol und sein aktives Stereoisomer Dronabinol in Anhang I des Übereinkommens über…
Von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder der Suchtstoffkommission sind und gemeinsam im Interesse der Union handeln, auf der erneut anberaumten 63. Tagung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.